Aktionen 2013


Unterwegs mit dem Segelflugzeug?

Fahrsicherheitstraining der LSJ-RP 2005
Fahrsicherheitstraining der LSJ-RP 2005

Gute Nachrichten für alle Segelflieger, die nur einen Führerschein der Klasse B besitzen. Ab dem 19.01.2013 dürfen mit Klasse B alle Gespanne gefahren werden, deren Anhänger entweder 750 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschreitet oder deren zulässige Gesamtmasse (Fahrzeug und Anhänger) 3500 kg nicht überschreitet. Das dürfte für die meisten üblichen Klein- bis Mittelklassewagen und Segelfluganhänger ausreichen. Bis 4.250 kg genügt eine einfache Fahrerschulung (B 96). Die Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts des Anhängers auf höchstens die Leermasse des Zugfahrzeuges entfällt.

 

Die Zusatzkosten für einen Anhänger-Führerschein (Klasse BE) kann man sich zukünftig also sparen. Natürlich empfehlen wir dennoch ein wenig Fahrpraxis zu sammeln oder an einem Fahrsicherheitstraining mit Gespann teilzunehmen, bevor ihr mit dem Segelflugzeug im Gepäck auf große Reise geht...

 

Siehe auch